Sondengängigkeit von Medikamenten – ein Drama!

Als ich zu Beginn des Monats Juni meine Frau nach Hause zur Pflege übernommen hatte, hielt ich mich an die Anweisung des Pflegeheims, nach der alle Medikamente, die meine Frau über die Magensonde bekam, in einem Mörser zu Pulver zerstoßen werden. Dieses Pulver wird mit Wasser aufgeschlämmt und mit einer großen Kolbenspritze über die Magensonde  verabreicht. Leider musste ich feststellen, dass darunter ein Medikament zur Regulierung der Magensäure war, dass nicht zerkleinert werden durfte – Esomeprazol- oder Nexium- Mikroperlen und (später) Pantoprazol Dragees. Beides sind magensaftresistente Darreichungsformen. Die Magensäure würde sonst den Arzneistoff zersetzen. Zerkleinerte Mikroperlen und Dragees verlieren daher im Magen sofort ihre Wirksamkeit. Die einzig richtige Verabreichung ist das Einspritzen der unzerkleinerten Mikroperlen über die Magensonde. Warum wurde über viele Wochen falsch verabreicht und sogar falsche Dragees geliefert? Gründe: 1. Auf dem Rezept stand kein Hinweis auf die erforderliche Sondengängigkeit des Medikaments. 2. Die Apotheke hat (daher)  statt eines teureren Medikaments mit Mikroperlen ein billigeres Medikament in Drageeform geliefert. Folge: Durch die nicht stattgefundene Regulierung der Magensäure wurde vermutlich die Wirsamkeit eines mit verabreichten Antiepileptikums (Keppra) negativ beeinflusst!

Konsequenz:

– Das Pflegeheim habe ich umgehend informiert

– Ich weise seitdem die Ärzte konsequent an, auf Rezepten für Medikamente für meine Frau stets den Hinweis „Sondengängigkeit erforderlich“ zu schreiben.

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