Archiv nach Monaten: April 2021

Tipp für Betroffene: Diagnosesysteme für Patienten zur Unterstützung der Ärzte

Bei meiner Frau wurden bei und nach einer Grauer-Star-Operation Fehler gemacht. Die Kunstlinse ist ins Augeninnere gewandert. 12 Tage nach diesem Eingriff wurde ihr der Glaskörper des betroffenen Auges samt der hineingerutschten Kunstlinse entfernt. 3 Tage nach diesem Eingriff wurde sie nach Hause entlassen, obwohl sie am Entlasstag erbrochen hatte, über schwere Kopfschmerzen klagte und zunehmende Körpertemperatur (38,1 °C  bei vorangegangener Novalgingabe!) aufwies. Zu Hause stieg die Körpertemperatur am Folgetag bis auf 39,5 °C, sie klagte über Kopfschmerzen, die trotz Ibuprofen, Novalgin und Tramadol nicht nachließen, litt unter Appetitlosigkeit und Schlafproblemen…. Die weitere Geschichte werde ich ausführlich in einem Web-Buch schildern.

14 Tage nach der Glaskörperentfernung verlor meine Frau für immer das normale Bewusstsein. Es wurde ein Gehirnentzündung festgestellt. Sie musste ins künstliche Koma gelegt und beatmet und per Magensonde ernährt werden. Ca. 2 Monate später wurde die Gehirnentzündung als eine Encephalitis vom Typ ADEM diagnostiziert.

Zwei Jahre später habe ich mich bei der Vorbereitung einer Klage gegen Ärzte und Krankenhaus (dazu mehr im geplanten Web-Buch) mit der Frage beschäftigt, warum kein behandelnder Arzt vor dem Eintritt der schwersten Symptome auf die Diagnose einer Gehirentzündung oder sogar einer ADEM gekommen ist.

Ich stieß dabei auf zwei sehr gute für jedermann zugängliche amerikanische Diagnosesysteme.

  1. „Symptom-Checker“ der Mayo-Klinik – https://www.mayoclinic.org/symptom-checker/select-symptom/itt-20009075
  2. „Right Diagnosis“ der Yale University

In beiden Systemen gab ich die von meiner Frau im Vorfeld aufgetretenen Symptome ein (Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit, andauernde schwere Kopfschmerzen, Fieber, Schlafprobleme). „Symptom-Checker“ lieferte als Verdachtsdiagnose „Encephalits“ als an 3. Stelle (Nach Migräne und Riesenzellenarteritis) „Right Diagnosis“ sogar ADEM an 2. Stelle (nach Bokhoror, eine erregerbedingte Encephalitis mit 15 Jahren mittlerer Inkubationszeit).

Es ist mir ein Herzensanliegen alle Leser des Blogs auf diese hervorragenden Patienten-Diagnosesysteme hinzuweisen. Sie können und sollen Ärzte nicht ersetzen, können ihnen aber eine große Hilfe sein. Ich bin überzeugt, dass die Nutzung solcher Systeme – vor allem bei vernetzter Benutzung durch die behandenden Ärzte – zur Rettung meine Frau geführt  hätte (eine ADEM ist bei rechtzeitiger Diagnose mit Cortison sehr gut behandelbar und weist eine gute Prognose auf!).

Ich bin Maschinenbauingenieur, habe das Fach Reaktortechnik studiert und auf diesem Gebiet promoviert, habe fast 10 Jahre in der Instandhaltung von Großwalzwerken in der Stahlindustrie gearbeitet. 25 Jahre habe war ich als Professor u.a. für Gasversorgung und Gastechnik gelehrt. In der Kerntechnik vor allem, in der Anlageninstandhaltung von Walzwerken und Flugzeugen, im Umweltschutz und in der Gastechnik sind technische Diagnosesysteme entweder seit jeher existent (Kerntechnik, Luft- und Raumfahrt) oder – wie in der Anlageninstandhaltung – stark auf dem Vormarsch.

Es würde mich freuen, wenn die Ärzte dem Beispiel der Ingenieure folgen und Diagnosesysteme einführen und im Verbund mit dem Patienten nutzen würden.


Leider ist „Right Diagnosis“ für Nutzer aus Europa wohl nicht mehr zugänglich. Es erscheint folgende Meldung:

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Weitere Diagnosesysteme sind hier gelistet:

https://openmd.com/directory/symptoms

 

Muster-Antrag für eine langfristige Heilmittel-Genehmigung

Name, Vorname                                                                 Wohnort, Datum

Straße, Hausnr.

PLZ Wohnort

Tel.-Nr.

vertreten durch „Name des Betreuers“  (Kopie des Betreuungsausweises liegt bei)

 

An die

XXX Krankenkasse

Anschrift der Krankenkasse

 

Antrag auf längerfristige Genehmigung meiner Heilmittelverordnungen nach § 32 Abs. 1 SGB V i.V.m § 8 Abs. 3 HeilM-RL

 

Versichertennummer: xxxxxxx                                       Datum: xxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Genehmigung der ergotherapeutischen/logopädischen/physiotherapeutischen Leistungen für mind. 1 (ein) Jahr, um eine ordnungsgemäße Versorgung mit diesen/diesem Heilmittel(n) auch weiterhin sicher zu stellen.

Aufgrund der bei mir vorliegenden Krankheit besteht ein regelmäßiger Therapiebedarf, der auch langfristig bestehen wird.

Zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit der meiner Erkrankung füge ich folgende Unterlagen bei:

– Arztberichte

– Med. Gutachten

– Ärztliche Heilmittelverordnungen für Ergotherapie/Logopädie/Physiotherapie

Bitte senden Sie mir einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid innerhalb der vorgegebenen Frist von 4 (vier) Wochen zu.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

____________________________________

Anlagen: Kopie der Betreuungsurkunde, Arztberichte, med. Gutachten, ärztl. Heilmittelverordnung(en)

Die neue Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinie ist ein Drama!

Teilnehmer am Drama: Die Betroffenen/Erkrankten, die Haus-/Fachärzte, die Therapeuten (Ergo/Logo/Physio), die Abrechnungsstellen, die Krankenkassen

Thema: „Wer hat´s verbockt?“ oder „Wer hat den schwarzen Peter?“

Handlung: Der Betroffene bekommt auf neu gestaltetem einheitlichen Formular Heilmittelverordnungen mit wie bisher hoher Anzahl von Therapieeinheiten (20 – 40) und höherer wöchentlicher Frequenz. Bisher waren diese VO extrabudgetär und wurden ohne Probleme abgearbeitet und abgerechnet. Die Therapeuten stellen nun nach Erbringung der Behandlungen fest, dass die alte Anzahl von Therapieeinheiten nicht abgerechnet werden kann (maximal 10 Einheiten). Die Praxen der Therapeuten bekommen finanzielle Probleme. Folge: die Betroffenen/Erlrankten müssen sich sorgen, ob sie notfalls die Therapeuten für die erbrachten und nicht abgerecheten Leistungen privat bezahlen und / oder sich künftig mit geringerer Anzahl von Therapieeinheiten und geringerer Behandlungsfrequenz zufrieden geben .

Ich habe als Betreuer meiner Frau bei allen Beteiligten nachgefragt: Weder Ärzte, noch Therapeuten noch die Krankenkasse sahen sich in der Pflicht korrigierend einzugreifen. Laut Ärzten sind die Therapeuten in der Pflicht, laut Therapeuten eigentlich die Ärzte und die Krankenkassen. Antwort der Krankenkasse: Es ist der Betroffene/Erkrankte, der versäumt hat einen Antrag auf langfristige Genehmigung der Heilmittel zu stellen! Die Krankenkasse sieht sich auch nicht in der Pflicht, die eigenen Mitglieder (Betroffene/Erkrankte) zu informieren. Das stünde alles in den Richtlinien, ein formloser Antrag würde genügen, ein Antragsformular gibt es nicht, eine Informationspflicht wird nicht gesehen.

Meine Meinung: Ein unwürdiges Drama mit Verlierern – Betroffene/Erkrankte und Therapeuten – und mit Krankenkassen, die verkennen, dass sie für die Mitglieder (Betroffene/Erkrankte) im Dienste stehen sollten und sich hoffentlich nicht als Gewinner sehen.

Happy End: Ich habe im ersten Schritt einen rechtssicheren Antrag (siehe Extrabeitrag im Blog) für die langfristige Genehmigung ergotherapeutischer Leistungen an die Krankenkasse meiner Frau gestellt und schnell eine Genehmigung für die Dauer eines Jahres erhalten.