Meine Frau hatte in diesem Jahr 3 Nierensteinabgänge, die alle nicht voraussehbar waren bzw. rechtzeitig erkannt wurden. Da sie sich nicht verbal äußern kann und zu dem gelähmt ist, konnte sie uns keine Hinweise auf Art und Ursache ihrer Schmerzen geben. Beim erstem Mal zu Ostern des Jahres wurde sie wegen Verdacht aud einen Darmverschluss in eine Klinik eingeliefert und geröntgt. Zum Glück sorgte eine Darmentleerung für eine Besserung der akuten Gefahrenlage. Drei Tage später führte sie einen Nierenstein ab – das war die Ursache für die Darmlähmung gewesen! 2 Monate später führte sie nach ähnlich schwiergen Tagen einen großen Infekstein ab. Es erfolgte eine Vorstellung in der Klinik. Vergangene Woche führte sie einen kleineren Nierenstein ab. Nun soll sie geröntgt werden, um einen Einblick in den Zusatnd der Nieren und der Harnwege zu bekommen.
Mit einem Überweisungsschein versuche ich heute früh meine Frau in der Klinik röntgen zu lassen, in der sie schon zweimal wegen dieser Probleme in akuter Behandlung war.
Nun beginnt der Angriff auf meinen Verstand:
sie dürfe als Kassenpatientin nicht im Krankenhaus geröntgt werden. Laut Vorschrift der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) müsse sie sich in einer privaten Röntgenpraxis untersuchen lassen. Die Vorbefunde in der Klinik dürfe ich gegen Ausweis abholen, damit die Privatpraxis einen Befundbericht erstellen kann.
Ich rufe in einer privaten Röngenpraxis an. Man habe leider keinen Lifter, um meine Frau aus dem Rollstuhl auf den Untersuchungstisch zu bringen. Sie müsse mit einem Krankentransportfahrzeug anreisen und mit den Transporthelfern sei zu vereinbaren, dass sie bis zum Untersuchungsende in der Praxis bleiben. Es sei doch wesentlich einfacher, wenn meine Frau in der Klinik untersucht würde, in der sie schon zweimal untersucht worden sei. Der Vergleich der Befunde wäre dann sofort möglich.
Erneuter Anruf in der Klinik: Ich solle mich an meinen Hausarzt wenden. Die KV müsse kontaktiert werden damit diese mir eine private Röntgenpraxis nennt, die zu Aufnahme eines Wachkomapatienten eingerichtet sei. Mittlerweile ist es Mittag, der Hausarzt ist erst am späten Nachmittag erreichbar, „der Tag ist gelaufen“.
… Fortsetzung der absurden Geschichte folgt
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