Teilnehmer am Drama: Die Betroffenen/Erkrankten, die Haus-/Fachärzte, die Therapeuten (Ergo/Logo/Physio), die Abrechnungsstellen, die Krankenkassen
Thema: „Wer hat´s verbockt?“ oder „Wer hat den schwarzen Peter?“
Handlung: Der Betroffene bekommt auf neu gestaltetem einheitlichen Formular Heilmittelverordnungen mit wie bisher hoher Anzahl von Therapieeinheiten (20 – 40) und höherer wöchentlicher Frequenz. Bisher waren diese VO extrabudgetär und wurden ohne Probleme abgearbeitet und abgerechnet. Die Therapeuten stellen nun nach Erbringung der Behandlungen fest, dass die alte Anzahl von Therapieeinheiten nicht abgerechnet werden kann (maximal 10 Einheiten). Die Praxen der Therapeuten bekommen finanzielle Probleme. Folge: die Betroffenen/Erlrankten müssen sich sorgen, ob sie notfalls die Therapeuten für die erbrachten und nicht abgerecheten Leistungen privat bezahlen und / oder sich künftig mit geringerer Anzahl von Therapieeinheiten und geringerer Behandlungsfrequenz zufrieden geben .
Ich habe als Betreuer meiner Frau bei allen Beteiligten nachgefragt: Weder Ärzte, noch Therapeuten noch die Krankenkasse sahen sich in der Pflicht korrigierend einzugreifen. Laut Ärzten sind die Therapeuten in der Pflicht, laut Therapeuten eigentlich die Ärzte und die Krankenkassen. Antwort der Krankenkasse: Es ist der Betroffene/Erkrankte, der versäumt hat einen Antrag auf langfristige Genehmigung der Heilmittel zu stellen! Die Krankenkasse sieht sich auch nicht in der Pflicht, die eigenen Mitglieder (Betroffene/Erkrankte) zu informieren. Das stünde alles in den Richtlinien, ein formloser Antrag würde genügen, ein Antragsformular gibt es nicht, eine Informationspflicht wird nicht gesehen.
Meine Meinung: Ein unwürdiges Drama mit Verlierern – Betroffene/Erkrankte und Therapeuten – und mit Krankenkassen, die verkennen, dass sie für die Mitglieder (Betroffene/Erkrankte) im Dienste stehen sollten und sich hoffentlich nicht als Gewinner sehen.
Happy End: Ich habe im ersten Schritt einen rechtssicheren Antrag (siehe Extrabeitrag im Blog) für die langfristige Genehmigung ergotherapeutischer Leistungen an die Krankenkasse meiner Frau gestellt und schnell eine Genehmigung für die Dauer eines Jahres erhalten.
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