Der Stand der Sachlage und der Erkenntnisse ist nun folgender:
Auch für Physio- und Logotherapie liegen nun Langfristgenehmigungen vor. Damit ist die seit Jahren übliche Versorgung meiner Frau mit (über-)lebensnotwendigen Heilmitteln sichergestellt
Es scheint bei der Krankenkasse mittlerweile bekannt zu sein, dass eigentlich keine Langfristgenehmigung von Heilmitteln mehr erforderlich ist, wenn der Diagnoseschlüssel auf der Verordnung die Langfristigkeit der Behandlung inkludiert! Die von mir gestellten Anträge auf langfristige Genehmigung waren nicht schädlich aber eigentlich überflüssig!
In den Genehmigungen der Langfristanträge wird von einer 12-wöchentlichen ärztlichen Kontrollprüfung der Notwendigkeit Bezug genommen. Meines Wissens wird in der neuen Heilmittelrichtlinie eine solche nicht gefordert. Die Kasse konnte meine Anfrage nach der gesetzlichen Grundlage ihrer Forderung bislang nicht beantworten. Ein solcher vierteljährlicher Prüfaufwand ist auch bei neurologisch-zerebral über Jahre behandlungsbedürftigen Menschen nicht begründbar.
Ich bin immer noch nicht ganz zufrieden: Therapeuten berichten mir, dass der Text auf der Heilmittelverordnung exakt der Formulierung auf dem „langfristgenehmigten Exemplar“ entsprechen muss, sonst würden die Therapieeinheiten nicht abgerechnet werden.
In Summe: Die Einführung der neuen Heilmittelrichtlinie ist ein tragikomisches Lustspiel, dem man nur mit viel Wohlwollen etwas Positives abgewinnen kann. Mit schwebt irgendwie das Bild des Umgießens von Wein aus alten in neue Schläuche vor Augen – wobei allzu leicht leider viel Wein verschüttet werden kann, wenn die Umgießer nicht ausreichend geübt sind.
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