Author Archives: Manfred Schlich

Update 01 : Die neue Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinie ist ein Drama!

Der Stand der Sachlage und der Erkenntnisse ist nun folgender:

Auch für Physio- und Logotherapie liegen nun Langfristgenehmigungen vor. Damit ist die seit Jahren übliche Versorgung meiner Frau mit (über-)lebensnotwendigen Heilmitteln sichergestellt

Es scheint bei der Krankenkasse mittlerweile bekannt zu sein, dass eigentlich keine Langfristgenehmigung von Heilmitteln mehr erforderlich ist, wenn der Diagnoseschlüssel auf der Verordnung die Langfristigkeit der Behandlung inkludiert! Die von mir gestellten Anträge auf langfristige Genehmigung waren nicht schädlich aber eigentlich überflüssig!

In den Genehmigungen der Langfristanträge wird von einer 12-wöchentlichen ärztlichen Kontrollprüfung der Notwendigkeit Bezug genommen. Meines Wissens wird in der neuen Heilmittelrichtlinie eine solche nicht gefordert. Die Kasse konnte meine Anfrage nach der gesetzlichen Grundlage ihrer Forderung bislang nicht beantworten. Ein solcher vierteljährlicher Prüfaufwand ist auch bei neurologisch-zerebral über Jahre behandlungsbedürftigen Menschen nicht begründbar.

Ich bin immer noch nicht ganz zufrieden: Therapeuten berichten mir, dass der Text auf der Heilmittelverordnung exakt der Formulierung auf dem „langfristgenehmigten Exemplar“ entsprechen muss, sonst würden die Therapieeinheiten nicht abgerechnet werden.

In Summe: Die Einführung der neuen Heilmittelrichtlinie ist ein tragikomisches Lustspiel, dem man nur mit viel Wohlwollen etwas Positives abgewinnen kann. Mit schwebt irgendwie das Bild des Umgießens von Wein aus alten in neue Schläuche vor Augen – wobei allzu leicht leider viel Wein verschüttet werden kann, wenn die Umgießer nicht ausreichend geübt sind.

Tipp für Betroffene: Diagnosesysteme für Patienten zur Unterstützung der Ärzte

Bei meiner Frau wurden bei und nach einer Grauer-Star-Operation Fehler gemacht. Die Kunstlinse ist ins Augeninnere gewandert. 12 Tage nach diesem Eingriff wurde ihr der Glaskörper des betroffenen Auges samt der hineingerutschten Kunstlinse entfernt. 3 Tage nach diesem Eingriff wurde sie nach Hause entlassen, obwohl sie am Entlasstag erbrochen hatte, über schwere Kopfschmerzen klagte und zunehmende Körpertemperatur (38,1 °C  bei vorangegangener Novalgingabe!) aufwies. Zu Hause stieg die Körpertemperatur am Folgetag bis auf 39,5 °C, sie klagte über Kopfschmerzen, die trotz Ibuprofen, Novalgin und Tramadol nicht nachließen, litt unter Appetitlosigkeit und Schlafproblemen…. Die weitere Geschichte werde ich ausführlich in einem Web-Buch schildern.

14 Tage nach der Glaskörperentfernung verlor meine Frau für immer das normale Bewusstsein. Es wurde ein Gehirnentzündung festgestellt. Sie musste ins künstliche Koma gelegt und beatmet und per Magensonde ernährt werden. Ca. 2 Monate später wurde die Gehirnentzündung als eine Encephalitis vom Typ ADEM diagnostiziert.

Zwei Jahre später habe ich mich bei der Vorbereitung einer Klage gegen Ärzte und Krankenhaus (dazu mehr im geplanten Web-Buch) mit der Frage beschäftigt, warum kein behandelnder Arzt vor dem Eintritt der schwersten Symptome auf die Diagnose einer Gehirentzündung oder sogar einer ADEM gekommen ist.

Ich stieß dabei auf zwei sehr gute für jedermann zugängliche amerikanische Diagnosesysteme.

  1. „Symptom-Checker“ der Mayo-Klinik – https://www.mayoclinic.org/symptom-checker/select-symptom/itt-20009075
  2. „Right Diagnosis“ der Yale University

In beiden Systemen gab ich die von meiner Frau im Vorfeld aufgetretenen Symptome ein (Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit, andauernde schwere Kopfschmerzen, Fieber, Schlafprobleme). „Symptom-Checker“ lieferte als Verdachtsdiagnose „Encephalits“ als an 3. Stelle (Nach Migräne und Riesenzellenarteritis) „Right Diagnosis“ sogar ADEM an 2. Stelle (nach Bokhoror, eine erregerbedingte Encephalitis mit 15 Jahren mittlerer Inkubationszeit).

Es ist mir ein Herzensanliegen alle Leser des Blogs auf diese hervorragenden Patienten-Diagnosesysteme hinzuweisen. Sie können und sollen Ärzte nicht ersetzen, können ihnen aber eine große Hilfe sein. Ich bin überzeugt, dass die Nutzung solcher Systeme – vor allem bei vernetzter Benutzung durch die behandenden Ärzte – zur Rettung meine Frau geführt  hätte (eine ADEM ist bei rechtzeitiger Diagnose mit Cortison sehr gut behandelbar und weist eine gute Prognose auf!).

Ich bin Maschinenbauingenieur, habe das Fach Reaktortechnik studiert und auf diesem Gebiet promoviert, habe fast 10 Jahre in der Instandhaltung von Großwalzwerken in der Stahlindustrie gearbeitet. 25 Jahre habe war ich als Professor u.a. für Gasversorgung und Gastechnik gelehrt. In der Kerntechnik vor allem, in der Anlageninstandhaltung von Walzwerken und Flugzeugen, im Umweltschutz und in der Gastechnik sind technische Diagnosesysteme entweder seit jeher existent (Kerntechnik, Luft- und Raumfahrt) oder – wie in der Anlageninstandhaltung – stark auf dem Vormarsch.

Es würde mich freuen, wenn die Ärzte dem Beispiel der Ingenieure folgen und Diagnosesysteme einführen und im Verbund mit dem Patienten nutzen würden.


Leider ist „Right Diagnosis“ für Nutzer aus Europa wohl nicht mehr zugänglich. Es erscheint folgende Meldung:

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Weitere Diagnosesysteme sind hier gelistet:

https://openmd.com/directory/symptoms

 

Muster-Antrag für eine langfristige Heilmittel-Genehmigung

Name, Vorname                                                                 Wohnort, Datum

Straße, Hausnr.

PLZ Wohnort

Tel.-Nr.

vertreten durch „Name des Betreuers“  (Kopie des Betreuungsausweises liegt bei)

 

An die

XXX Krankenkasse

Anschrift der Krankenkasse

 

Antrag auf längerfristige Genehmigung meiner Heilmittelverordnungen nach § 32 Abs. 1 SGB V i.V.m § 8 Abs. 3 HeilM-RL

 

Versichertennummer: xxxxxxx                                       Datum: xxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Genehmigung der ergotherapeutischen/logopädischen/physiotherapeutischen Leistungen für mind. 1 (ein) Jahr, um eine ordnungsgemäße Versorgung mit diesen/diesem Heilmittel(n) auch weiterhin sicher zu stellen.

Aufgrund der bei mir vorliegenden Krankheit besteht ein regelmäßiger Therapiebedarf, der auch langfristig bestehen wird.

Zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit der meiner Erkrankung füge ich folgende Unterlagen bei:

– Arztberichte

– Med. Gutachten

– Ärztliche Heilmittelverordnungen für Ergotherapie/Logopädie/Physiotherapie

Bitte senden Sie mir einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid innerhalb der vorgegebenen Frist von 4 (vier) Wochen zu.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

____________________________________

Anlagen: Kopie der Betreuungsurkunde, Arztberichte, med. Gutachten, ärztl. Heilmittelverordnung(en)

Die neue Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinie ist ein Drama!

Teilnehmer am Drama: Die Betroffenen/Erkrankten, die Haus-/Fachärzte, die Therapeuten (Ergo/Logo/Physio), die Abrechnungsstellen, die Krankenkassen

Thema: „Wer hat´s verbockt?“ oder „Wer hat den schwarzen Peter?“

Handlung: Der Betroffene bekommt auf neu gestaltetem einheitlichen Formular Heilmittelverordnungen mit wie bisher hoher Anzahl von Therapieeinheiten (20 – 40) und höherer wöchentlicher Frequenz. Bisher waren diese VO extrabudgetär und wurden ohne Probleme abgearbeitet und abgerechnet. Die Therapeuten stellen nun nach Erbringung der Behandlungen fest, dass die alte Anzahl von Therapieeinheiten nicht abgerechnet werden kann (maximal 10 Einheiten). Die Praxen der Therapeuten bekommen finanzielle Probleme. Folge: die Betroffenen/Erlrankten müssen sich sorgen, ob sie notfalls die Therapeuten für die erbrachten und nicht abgerecheten Leistungen privat bezahlen und / oder sich künftig mit geringerer Anzahl von Therapieeinheiten und geringerer Behandlungsfrequenz zufrieden geben .

Ich habe als Betreuer meiner Frau bei allen Beteiligten nachgefragt: Weder Ärzte, noch Therapeuten noch die Krankenkasse sahen sich in der Pflicht korrigierend einzugreifen. Laut Ärzten sind die Therapeuten in der Pflicht, laut Therapeuten eigentlich die Ärzte und die Krankenkassen. Antwort der Krankenkasse: Es ist der Betroffene/Erkrankte, der versäumt hat einen Antrag auf langfristige Genehmigung der Heilmittel zu stellen! Die Krankenkasse sieht sich auch nicht in der Pflicht, die eigenen Mitglieder (Betroffene/Erkrankte) zu informieren. Das stünde alles in den Richtlinien, ein formloser Antrag würde genügen, ein Antragsformular gibt es nicht, eine Informationspflicht wird nicht gesehen.

Meine Meinung: Ein unwürdiges Drama mit Verlierern – Betroffene/Erkrankte und Therapeuten – und mit Krankenkassen, die verkennen, dass sie für die Mitglieder (Betroffene/Erkrankte) im Dienste stehen sollten und sich hoffentlich nicht als Gewinner sehen.

Happy End: Ich habe im ersten Schritt einen rechtssicheren Antrag (siehe Extrabeitrag im Blog) für die langfristige Genehmigung ergotherapeutischer Leistungen an die Krankenkasse meiner Frau gestellt und schnell eine Genehmigung für die Dauer eines Jahres erhalten.

Tipps für eine Grauer-Star-Operation

Meiner Frau wurde vor 11 Jahren die natürliche Linse des rechten Auges gegen eine künstliche Linse ausgetauscht. Die Kunstlinse wanderte wegen einer operationsbedingten Komplikation in das Augeninnere. Sie musste durch eine Glaskörperentfernung aus dem Auge entfernt werden. Danach litt meine Frau über 2 Wochen unter hohem Fieber, Appetitlosiigkeit und Geschmacksstörungen und stärksten Kopf- und später auch Nackenschmerzen. 14 Tage nach der Glaskörperentfernung traten schwerste Nervenstörungen mit anschließendem Bewusstseinsverlust auf. Das Leben meiner Frau wurde gerettet. Schwerste neurologische Schäden sind geblieben.

In einem geplanten Buch (vielleicht auch mehrere) werde ich ausführlich über den Verlauf der Erkrankung meiner Frau, über den 7 Jahre dauernden erfolglosen Behandlungsfehlerprozess und über die seit 10 Jahren andauernde häusliche Pflege meiner Frau und die damit gesammelten Erfahrungen berichten.

Da die fatale Kette von (vermeidbaren!) Fehlern und Fahrlässigkeiten mit einer einfachen Grauer-Star-Operation und damit zusammenhängenden Fehlern begonnen hat, ist es mir ein wichtiges Anliegen durch folgende „Tipps für Grauer-Star-Operationen“ zur Vermeidung eines ähnlichen Schicksals beizutragen, wie es mein Frau erlitten hat.

TIPP 1
Stellen Sie sicher, dass Sie den Namen des Arztes, seine Adresse und seine Handynr. kennen. Lassen Sie sich seine telefonische Erreichbarkeit für Notfälle 24 Stunden nach der Operation schriftlich zusichern.

TIPP 2
Vermeiden Sie wenn irgendmöglich einen Eingriff an einem Freitag oder an einem Wochenende! (Es sei denn Sie entschließen sich für einen Eingriff in einem Krankenhaus mit Zusicherung der Erreichbarkeit des operierenden Arztes (siehe Tipp 1)

Tipp 3
Verzichten Sie wenn möglich auf ambulante Operationen! Ausnahme: der operiernde Arzt hat Ihnen schriftlich seine Erreichbarkeit zugesichert (siehe Tipp 1 und Tipp 2).

Tipp 4
Fragen Sie den Augenarzt, ob er für den Notfall neben der (normalen) Kapselsacklinse eine Sulcuslinse und eine Vorderkammerlinse bei der Operation zur Hand hat. Wenn dies nicht der Fall ist, suchen Sie einen anderen Arzt.

Tipp 5
Googeln Sie nach Hintergrundinformationen über den behandelnden Arzt. Wenn er mehrere Arbeitsstellen, mehrere Praxisteilhaberschaften etc. aufführt, ist Vorsicht geboten (siehe Tipp 1).

CO2-Messung im Pflegezimmer

Der CO2-Wert ist ein Maß für die Qualität der Raumluft, die durch die Anwesenheit von Menschen durch CO2-Abgabe, atemluftgetragene Keimbelastung, Ausdünstungen und Sauerstoffverbrauch beeinträchtigt wird. Seit Prof. Pettenkofer wird der CO2-Wert als summarischer Messwert für die Luftqualität herangezogen und seit langem auch für die Steuerung von Lüftungs- und Klimaanlagen verwendet.
Durch eine einfache Messung des CO2-Wertes verbunden mit einer damit einhergehenden auch manuellen Zimmerlüftung kann die Keimbelastung im Pflegezimmer in ausreichend niedrigen Grenzen gehalten werden. Ich verwende den Grenzwert vom 1000 ppm (0,1 Vol. %) angelehnt an die offiziellen Empfehlungen für Unterrichtsräume. Mit diesem Grenzwert können wir „gut leben“. Zm Vergleich: Frischluft hat einen CO2-Wert von 420 ppm (0,042 Vol.%); ausgeatmete Luft enthält 40000 ppm (4 Vol.% ) CO2.

PS: CO2-Messgeräte sind zu erträglichen Preisen erhätlich (Tipp: Internetsuche)

Mobilfunk und Hilfe im Notfall

In internationalen Vergleichen der Mobilfunk-Versorgung rangiert Deutschland im unteren Bereich und muss sich je nach Studie mit Marokko oder Moldawien auf eine Stufe stellen lassen! Abgesehen von der Frage, warum dies so eingetreten ist, fragt man, was dies mit der Hilfe im Notfall, hier besonders bei intensivversorgten Menschen zu tun hat. Ich gehe von meinem selbst erlebten Einzelfall aus, schildere die Zusammenhänge und gebe danach Hinweise, was jeder Einzelne tun kann.

Meine Frau ist vor 8 Jahren durch eine Enzephalitis ins Wachkoma gefallen. Sie wird seit 7 Jahren zu Hause gepflegt und intensivmedizinisch betreut. Jederzeit drohen lebensgefährliche Anfälle und Erstickungszustände. Diese sind schon mehrfach vorgekommen. Jedes Mal konnte rechtzeitig telefonisch Hilfe herbeigerufen und meine Frau stabilisiert werden. Des Öfteren war meine Frau in einer kritischen Lage bei zugleich ausgefallener Stromversorgung. Gegen einen Stromausfall sind die Versorgungssysteme (Absauggeräte, Sauerstoffgeräte, Überwachungsgeräte, PEG-Versorgung) über Batterien gepuffert. Das Problem liegt darin, dass es bei moderner IP-Telefonie, die auf DSL-Anschlüssen aufbaut, nicht mehr möglich ist bei Stromausfall zu telefonieren. Das ist selbst dann noch der Fall, wenn man – wie bei mir geschehen – sämtliche Endgeräte im Haus notstromversorgt, da die Gegenstelle des Netzanbieters (Outdoor-DSLAM) absurderweise nicht notstromversorgt ist! Dann bleibt nur noch der Mobilfunk übrig. In unserem Heimatort war es bislang bis auf wenige Ausnahmen nicht möglich mit einem Mobiltelefon eine Verbindung zu bekommen. Da überhaupt kein Netz vorhanden war, konnte auch kein Notruf per Mobilfunk abgesetzt werden. Auch begleitete Ausfahrten meiner Frau in nicht mit einem Funknetz abgedeckte Bereiche stellen prinzipiell ein Risiko dar. Das gilt natürlich auch für jeden Mitbürger, ob alt, ob jung – trotz Handy in der Tasche kann keine Hilfe angefordert werden. Nur ist bei meiner Frau ein stark erhöhtes Risiko gegeben. Meine bisherige Lösung bestand in der Anschaffung eines Satellitentelefons (Thuraya) für ca. 500 Euro und Jahreskosten von ca. 40 Euro. Weiterhin hat uns die Telekom vor 2 Jahren auf Anfrage einen schnurgebundenen Analoganschluss geschaltet, der eigenstromversorgt ist, d.h. auch bei Stromausfall funktioniert – monatliche Kosten ca. 25 Euro.  Erstaunlich: Als vor Jahren die IP-Telefonie in unserem Wohnort eingeführt wurde, hieß es, dass kein Analoganschluss mehr möglich sei. Man sieht: Nachfrage lohnt sich. Anfang 2017 hat unser Analoganschluss trotz Stromausfall im ganzen Ort funktioniert! Analoganschluss für das Haus, Satellitentelefon bei Ausfahrten – ein hoher Aufwand für die Sicherheit einer Einzelperson.

Seit fast 20 Jahren bemüht sich die Lokalpolitik um eine Lösung der Mobilfunk-Unterversorgung. Die für meine Frau dramatische Situation habe ich mehrfach seit 7 Jahren angemahnt, es haben Unterschriftensammlungen und Aufrufe stattgefunden: Ergebnis – NULL. Vor gut zwei Jahren habe ich mich persönlich um die Ursache der fehlenden Mobilfunkversorgung gekümmert. Bei den Erkundigungen bin ich auf die Deutsche Funkturm GmbH aufmerksam gemacht worden, eine Tochter der Telekom, die Standorte von Mobilfunk-Sendemasten prüft, errichtet und bestückt. Hier habe ich Herrn Hermanns als regionalen Fachmann und Ansprechpartner genannt bekommen. Herr Hermanns hatte Verständnis für die Betroffenheit meiner Frau als schwerstbehinderte Person und tat das in seiner Macht stehende, um uns Hilfe zukommen zu lassen. Von Seiten des Bistums Trier wurde sogar der Kirchturm in unserem Ort als möglicher Standort für einen Mobilfunksender ins Spiel gebracht. Am Ende fand sich ein schon vorhandener Behördenfunkmast, der als bestgeeigneter Standort ausgewählt wurde. In diesem Jahr nahm der Sender seinen Betrieb auf. Im ganzen Ort, auch innerhäuslich, ist nun eine Mobilfunkverbindung im D1-Netz und sogar LTE-Empfang möglich. Die Politik war überrascht und sprachlos.

Diese Geschichte zeigt, dass wir uns als Partner von schwerstbehinderten Menschen nicht abspeisen lassen dürfen. Wir finden immer Menschen wie Herrn Herrmanns, die Verständnis haben und weiterhelfen. Von der nun in unserem Ort vorhandenen Mobilfunkabdeckung profitieren alle Bürger! Ich wünsche mir nun noch, dass der Ausbau des Mobilfunknetzes in Deutschland in die Fläche geht und Funklöcher bald der Vergangenheit angehören. Wir sollten an unsere Politiker appellieren, hier die richtigen Weichen zu stellen; ich habe Andrea Nahles als unsere Bundestagsabgeordnete darauf angesprochen – ihr ist als Eiflerin der Sachverhalt wohlbekannt. Deutschland sollte als Industrieland auch zum Wohl aller Bürger in die Spitzengruppe der mit Mobilfunk versorgten Länder aufsteigen.

Reisen mit schwerstbehinderten Menschen – Die AWO hat es ermöglicht!

Nachdem ich am 12. Juni ein Anfrage an Frau Bentele geschrieben hatte, setzte ich mich mit dem Bundesvorstand der AWO in Berlin in Verbindung. Der für Behinderte zuständige Vorstandsmitarbeiter war sehr verständnisvoll für mein Anliegen: „Ich bin selber behindert, ich verstehe ihr Anliegen, wir werden ihnen auf jeden Fall helfen“. Nach kurzer Zeit bekam ich eine Rückmeldung vom Koordinator des AWO-Bezirksverbandes Mittelrhein. Mir wurden Adressen und Ansprechpartner von AWO-Einrichtung am Reiseweg und am Zielort Aachen genannt. Gestern waren wir (das Heimpflegeteam) mit meiner Frau zu Besuch auf dem CHIO-Aachen, dem internationalen Fest der Reiterei. Vormittags haben wir ein Reitturnier erlebt. Danach konnten wir für ca. 2,5 Stunden meine Frau im „AWO-Seniorenheim am Morillenhang“ versorgen und ihr eine wichtige Ruhepause verschaffen. Wir konnten ein Verfügungszimmer benutzen, mit einem frisch bezogenen Pflegebett und einem Lifter. Die Pflegedienstleiterin hatte alles sehr gut vorbereitet, alles klappte wie am Schnürchen. Danach war meine Frau wieder gut erholt, um die beeindruckende Eröffnungsfeier des CHIO erleben zu können. Anschließend sind wir ohne Probleme und voller guter Eindrücke nach Hause gefahren.

Ohne Namen zu nennen danke ich hiermit herzlich der „Dreierkette der AWO“: dem Vorstandsmitarbeiter in Berlin, dem Referenten des Bezirksverbandes Mittelrhein und der Pflegedienstleiterin des Aachener Seniorenheims, die schnell, unbürokratisch und freundlich uns geholfen und meiner Frau dieses Erlebnis in menschenwürdiger Behandlung ermöglicht haben.

 

PS: Frau Bentele, bzw. ein Mitarbeiter, hat sich erst nach 4 Wochen am vergangenen Freitag tel. gemeldet. Ich war nicht zu Hause. Ein Rückruf kam bis heute nicht.

Reisen mit schwerstbehinderten Menschen – Anfrage an die Behindertenbeauftragte, Frau Bentele

Sehr geehrte Frau Bentele,

ich wende mich an Sie als Behindertenbeaufragte, um Ihnen eine Anregung zu geben, die sehr vielen Schwerstbehinderten zugutekommen könnte.
Ich schlage vor, dass Krankenhäuser und/oder Pflegeeinrichtungen verpflichtet werden, reisenden Schwerstbehinderten die Möglichkeit bieten müssen, um eine kleinere Reisepause einzulegen, in der die nötige Pflege (Windelwechsel, kleine Ruhezeit u.ä.) vorgenommen werden kann.
Ich möchte dies mit dem Schlagwort „Drive-In für Schwerstbehinderte auf Reisen“ belegen.

Zum Hintergrund meines Vorschlags:
Meine Frau, ein ehemalige Krankenschwester und Altenpflegerin, ist vor knapp 4 Jahren nach einer Gehirnentzündung ins Wachkoma gefallen.
Ihr Zustand hat sich mittlerweile gebessert. Sie kann hören, verstehen, sich freuen und trauern – leider ist sie (noch) allseitig gelähmt, sprechunfähig und blind. Da meine Frau sehr positiv reagiert, wenn sie als ehemalige Reiterin mit Pferden in Verbindung kommt, möchte ich sie in Kürze für einen Tag nach Aachen zum „CHIO – Festival der Reiterei“  bringen. Nun muss ich meine Frau dort versorgen (Windelwechsel, Ruhezeit). Ich habe ca. 10 Einrichtungen (Krankenhäuser und Pflege- und Seniorenheime) in Aachen angesprochen, ob ich einen Lifter und eine Liege für kurze Zeit zur Verfügung gestellt bekommen könnte. Ich habe ausschließlich Absagen bekommen!
Im vergangenen Jahr bin mit meiner Frau von Andernach an die Nordsee zur Erholung gefahren. Wir mussten in der Nacht losfahren, um ja nicht in einem Stau stecken zu bleiben; ein Windelwechsel in einer Einrichtung auf dem Reiseweg war nicht möglich. Meine Frau ist nach einem 4-stündigen Fahrtmarathon im Rollstuhl an ihre körperlichen Grenzen gekommen.

Es ist traurig, dass es in unserem ansonsten gut organisierten Land nicht möglich ist, menschenwürdig mit schwerstbehinderten Menschen  zu reisen. Eine Lösung wäre so einfach, doch viele verstecken sich hinter Phrasen wie „Bettenauslastung“ und „Kostenübernahme“.
Wie wäre es, wenn Krankenhäuser, die Betten für einen Notfall vorhalten müssen, verpflichtet würden, solche Betten auch zeitweise für die kurzzeitige Benutzung für Schwerstbehinderte auf Reisen zur Verfügung zu stellen? Warum könnten ausgewählte Heime der großen Pflegeeinrichtungen (AWO, Caritas, Diakonie…) nicht solche „Drive-In-Räume ..“ anbieten?

Sehr geehrte Frau Bentele, nur wer selbst behindert ist oder einen Behinderten pflegt, kennt die Bedürfnisse und Schwierigkeiten, die zu überwinden sind. Ich bitte Sie, sich für meinen Vorschlag einzusetzen und für eine menschenwürdige Regelung zum Wohle schwerstbehinderter Menschen zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen vom Laacher See
Manfred Schlich

Bitte den Verstand abschalten !!!!

Meine Frau hatte in diesem Jahr 3 Nierensteinabgänge, die alle nicht voraussehbar waren bzw. rechtzeitig erkannt wurden. Da sie sich nicht verbal äußern kann und zu dem gelähmt ist, konnte sie uns keine Hinweise auf Art und Ursache ihrer Schmerzen geben. Beim erstem Mal zu Ostern des Jahres wurde sie wegen Verdacht aud einen Darmverschluss in eine Klinik eingeliefert und geröntgt. Zum Glück sorgte eine Darmentleerung für eine Besserung der akuten Gefahrenlage. Drei Tage später führte sie einen Nierenstein ab – das war die Ursache für die Darmlähmung gewesen! 2 Monate später führte sie nach ähnlich schwiergen Tagen einen großen Infekstein ab. Es erfolgte eine Vorstellung in der Klinik. Vergangene Woche führte sie einen kleineren Nierenstein ab. Nun soll sie geröntgt werden, um einen Einblick in den Zusatnd der Nieren und der Harnwege zu bekommen.

Mit einem Überweisungsschein versuche ich heute früh meine Frau  in der Klinik röntgen zu lassen, in der sie schon zweimal wegen dieser Probleme in akuter Behandlung war.

Nun beginnt der Angriff auf meinen Verstand:

sie dürfe als Kassenpatientin nicht im Krankenhaus geröntgt werden. Laut Vorschrift der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) müsse sie sich in einer privaten Röntgenpraxis untersuchen lassen. Die Vorbefunde in der Klinik dürfe ich gegen Ausweis abholen, damit die Privatpraxis einen Befundbericht erstellen kann.

Ich rufe in einer privaten Röngenpraxis an. Man habe leider keinen Lifter, um meine Frau aus dem Rollstuhl auf den Untersuchungstisch zu bringen. Sie müsse mit einem Krankentransportfahrzeug anreisen und mit den Transporthelfern sei zu vereinbaren, dass sie bis zum Untersuchungsende in der Praxis bleiben. Es sei doch wesentlich einfacher, wenn meine Frau in der Klinik untersucht würde, in der sie schon zweimal untersucht worden sei. Der Vergleich der Befunde wäre dann sofort möglich.

Erneuter Anruf in der Klinik: Ich solle mich an meinen Hausarzt wenden. Die KV müsse kontaktiert werden damit diese mir eine private Röntgenpraxis nennt, die zu Aufnahme eines Wachkomapatienten eingerichtet sei.                                                                           Mittlerweile ist es Mittag, der Hausarzt ist erst am späten Nachmittag erreichbar, „der Tag ist gelaufen“.

… Fortsetzung der absurden Geschichte folgt